29.03.2024

Beryth Hardt im WDR: Scheidungskindern helfen

 

„Das Herz muss auf dem rechten Fleck sein!“ Dann könnten die vom Gericht bestellten Verfahrensbeistände den Willen von Scheidungskindern erkunden. Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass Kinder, deren Eltern sich trennen, vom Familiengericht angehört werden müssen. Was das Beste für das Kind ist, erkunden amtlich bestellte Begutachterinnen und Begutachter wie die Kölnerin Beryth Hardt.

Darüber berichtete die Autorin in der größten ARD-Anstalt in und aus Köln im Fernsehen.

Mit Scheidungskindern vor Gericht

Beryth Hardt stellte live im WDR-Fernsehen ihre Arbeit und ihren Ratgeber „Ich steh´ an deiner Seite!“ vor. In ihrem Buch beschreibt sie kindgerecht und mit professionell erstellten Illustrationen, dass Kinder keine Angst vor der Anhörung durch das Familiengericht haben müssten.

In ihrem gerade erschienenen Werk hat sie die einzelnen Schritte erläutert, und Beryth Hardt beschrieb im Westdeutschen Rundfunk, wie sie sich und ihre Kollegen engagieren, damit sich Kinder den Verfahrensbeiständen öffneten.

Persönlichkeit gewinnt

Die studierte Soziologin, Psychologin und gelernte Redakteurin spiele sogar Fußball mit den Anvertrauten, stehe auf dem Skateboard: „Ich muss jede Möglichkeit nutzen, um Vertrauen aufzubauen, damit die Kinder ohne Scheu und ohne Druck erklären möchten, welche Wünsche sie in sich tragen!“

Dazu zeigte der Westdeutsche Rundfunk vor dem Studiogespräch einen begleitenden Film, in dem sowohl eine Richterin wie ein junges Mädchen über deren Erfahrungen mit der Institution des Verfahrensbeistandes berichteten. Die Erfahrungen der Film-Gesprächspartner seien durchweg positiv, hieß es.

Das haben die Gerichte verstanden: Kinder nicht ausschließen

Im WDR zog auch Beryth Hardt eine Bilanz: „Zwar sind das Kindswohl und der Kindeswille eng miteinander verzahnt!“ Frau Hardt lasse außerdem den gesundheitlichen Zustand der jungen Menschen untersuchen, mache sich in den Schulen über das Lern- und Sozialverhalten kundig, setze ich ggf. für die schulische Förderung ein, falls sich Auswirkungen belastender familiärer Situationen und besonders der Scheidung beider Elternteile zeigten.

Es dürften den Kindern keine Nachteile auf ihren Lebenswegen entstehen. Das sei die Maxime für die Arbeit der Verfahrensbeistände der Familiengerichte.

Die große Moderation der Beryth Hardt

Ihre Erkenntnisse erlaubten Beryth Hardt im Einvernehmen mit den Kindern, Richterinnen und Richtern Empfehlungen zu geben, bei welchem Elternteil Mädchen und Jungen am besten aufgehoben sein könnten, wie Besuchsregelungen gestaltet werden sollten. Die Eltern indessen seien einsichtig. Auch auf sie konzentriere sich die Arbeit.

„Die allermeisten Fälle gehen für die Familien sehr gut aus!“, freute sich Beryth Hardt im Fernsehen des Westdeutschen Rundfunks. Um noch mehr Vertrauen zu finden, habe Frau Hardt ihr bei Amazon verfügbares Buch „Ich steh´ an Deiner Seite!“ veröffentlicht: „Wer Bescheid weiß, wie das Verfahren ausgelegt ist, mache sich weniger Sorgen.“ Das gelte ebenso für sie als Verfahrensbeistand.

Bei Amazon erhältlich:

Ich steh‘ an deiner Seite: Als Verfahrensbeistand bei Familiensachen/- angelegenheiten vor Gericht Gebundene Ausgabe, Beryth Hardt

Ratgeber „Ich steh´ an deine Seite!“

Fotonachweis:

Dr. Peter Hardt, Köln – mit Dank für die Verwendungsrechte