28.03.2024

Lektor. „Ich steh´ an Deiner Seite!“ Sachbuch. Beryth Hardt, Köln

 

„Ich steh´ an Deiner Seite. Als Verfahrensbeistand bei Familiensachen/-angelegenheiten vor Gericht“ ist als gedrucktes Sachbuch erhältlich. Sie werden darin die wertvolle Arbeit professionell arbeitender Layouter und Grafiker sehen können.

Beryth Hardt hat kind- und jugendgerecht formuliert, Definitionen und Verfahren erläutert. Genauigkeit und Verständlichkeit mussten wie immer streng beachtet werden. Während der  Zusammenarbeit war es der Autorin und dem Lektor wichtig, das Informationsbedürfnis der Zielgruppe genau zu definieren und inhaltlich aktuell zu sein:

Dafür mussten Begriffe und Formulierungen des Rechts kindgemäß transformiert werden. Das ist Beryth Hardt perfekt gelungen. Beryth Hardt arbeitet seit vielen Jahren als gerichtlich bestellter Verfahrensbeistand in Köln, hat zwei Kinder. Das Manuskript enthält zahlreiche Illustrationen.

Für wen?

Ganz sicher ist das Manuskript auch für Eltern wichtig, die nachlesen wollen, welche Schritte Kinder mit dem Verfahrensbeistand unternehmen. Aufgabe des Verfahrensbeistandes ist es, auch darauf Einfluss zu nehmen, dass die einzelnen Verfahrensabschnitte so wenig wie möglich für das Kind belastend sind. Der Verfahrensbeistand macht sich nach seiner Bestellung mit der Gerichtsakte vertraut und nimmt anschließend Kontakt mit den Eltern und anderen Bezugspersonen des Kindes auf. Der Verfahrensbeistand wird sich auch mit Vertretern des Jugendamts Kontakt in Verbindung setzen, um Informationen auszutauschen.

Der Verfahrensbeistand spricht mit dem Kind und stellt fest, welche Wünsche und Bedürfnisse es hat. Er wird die Interaktion des Kindes mit dem jeweiligen Elternteil, mit Geschwistern und eventuell weiteren Bezugspersonen beobachten. Das kann selbst beim Spielen im Zimmer oder auf dem Sportplatz sein.

Kinder sind nicht rechtlos

Das Kind weiß, dass es im Mittelpunkt steht, der Verfahrenshelfer bzw. die Verfahrenshelferin keine Bedrohung ist, sondern dort Sprachrohr, wo das fürs Kind nötig sein solle. Kinderrechte sind hohe Güter. Häufig ist zuvor die Mitwirkung an einer einvernehmlichen Regelung durch die Eltern Teil der Beauftragung durch das Gericht.

Die Autorin Beryth Hardt schreibt: „Kinder wissen, was sie wollen. Eltern auch. Wollen Kind und Eltern dasselbe?

Beryth Hardt im WDR

Der Verfahrensbeistand ist immer parteiisch, wenn es um das Wohl des Kindes geht. Der Verfahrensbeistand tritt für die Kinder ein. Den Eltern gegenüber verhält er sich wie ein Anwalt des Kindes. Jedes Kind hat das Recht auf einen Helfer, der vom Gericht bestellt wird.

Den Willen des Kindes erfassen

Die Mädchen und Jungs finden mit dem Verfahrensbeistand heraus, was sie selbst wollen. Hinter dem Begriff stehen ein Mann und eine Frau mit sehr viel Erfahrung und oftmals mit eigenen Kindern, also mit der nötigen Lebenserfahrung.

Der Verfahrensbeistand hilft dabei, Gedanken zu ordnen und eine eigene Meinung zu finden. Die ist wichtig, wenn sich ein Richter oder eine Richterin erkundigen, was das Kind will, wenn sich die Eltern um dich streiten.“

Für die Arbeit von Einrichtungen der Jugendhilfe ist das Werk gedruckt von Bedeutung, weil es informativ dazu einlädt, sich zu informieren, Ängste minimiert und gleichzeitig ästhetisch wertvoll ist. Bitte beachten Sie bei Amazon die ersten Rezensionen der Leser.

Vorstellungen und Bezug

Weil die Bearbeitung des Themas in einem Buch nötig war, durfte Beryth Hardt ihr Werk im Fernsehen des Westdeutschen Rundfunks (WDR) vorstellen.

Hier können Sie das Buch erwerben

Gebundene Ausgabe: 60 Seiten, illustriert
Verlag: Hardt, Beryth; Auflage: 1 (1. August 2017)
Sprache: Deutsch
ISBN-10: 3000562478
ISBN-13: 978-3000562471