29.03.2024

Der Fall des Fahrradladens Radideal in Berlin

 

Berlin. – Das Landgericht Berlin hat wegen Internet-Hetzereien eine Einstweilige Verfügung gegen den Besitzer des Berliner Fahrradladens Radideal erlassen. Radideal ist ein Geschäft in der Bernhardstraße in der Nähe vom Bundesplatz in Berlin-Wilmersdorf. Ich war dort Kunde.

Radideal hat die Einstweilige Verfügung akzeptiert und die Kosten des Verfahrens tragen müssen. Sie mussten per Gerichtsvollzieher schließlich und erfolgreich auch noch beigetrieben werden.

Hohe Strafandrohung

Bei Wiederholung der Internet-Hetzereien gegen mich als Kunden drohen Moritz Röhr / Fahrradladen Radideal sechs Monate Gefängnis oder eine Geldstrafe von 250.000 Euro.

Ausgangspunkt war meine negative Bewertung nach einer unsachgemäß erfolgten Fahrradreparatur, die dazu geführt hat, dass anschließend zahlreiche Bewertungen des Inhabers des Fahrradladens Radideal, Moritz Röhr, gegen mich und meine Arbeit im Internet erschienen sind.

Rufmordkampagne gegen mich als Kunden

Einen Auftrag habe ich vom Eigentümer des Fahrradladens, für ihn als Lektor/Texter tätig zu sein, nie erhalten. Diese Rufmordkampagne ließ sich durch die Hilfe des Landgerichts Berlin stoppen.

Es existieren weiterhin Bewertungen im Internet. Weil diese Bewertungen immer noch veröffentlicht sind, ist es nötig, für Klarheit zu sorgen, weil ich diese Personen, die mich bewertet haben, nicht kenne, niemals für sie gearbeitet habe.

Der Hinweis soll der Orientierung und Klarstellung dienen, warum diese Bewertungen bestehen.