28.03.2024

Urheberrecht Ghostwriting: Mit fremden Federn schmücken

 

Ghostwriter müssen schweigen. Deren Arbeit bietet die Möglichkeit, das Werk unter dem Namen des Auftraggebers zu veröffentlichen, also als eigene Leistung.

Immer wieder wird vor allem von Juristen die Frage gestellt, ob solche Vereinbarungen nicht sittenwidrig seien. Die Nennung des vermeintlichen Autors entspreche nicht der Wahrheit.

Vermutung

Wer mit seinem Namen als Autor auf einem Cover steht, für den gilt grundsätzlich die Vermutung, Autor zu sein. Daran ändert auch nichts die Danksagung an einen Berater oder Begleiter, obwohl er der tatsächliche Urheber ist.

Solche Vereinbarungen sind gängig, wenn es sich zum Beispiel um Artikel oder Buchmanuskripte handelt. Die Zusammenarbeit mit dem Ghostwriter ist eine Frage des Vertrauens. Der redliche Ghostwriter wird sich hüten, Vereinbarungen zu brechen.

Vertrauen schafft die Grundlage

Das hätte Signalwirkungen auf neue Auftraggeber. Der Ghostwriter bleibt im Hintergrund, doch auf sein Werk soll die Sonne scheinen. Gut ausgebildet und erfahren, sorgt er für die Qualität des Textes. Einzig die muss ihm wichtig sein. Ghostwriter genießen durchaus öffentliche Anerkennung.

Regelmäßig wird die Arbeit von Ghostwritern für Studenten, wissenschaftliche Mitarbeiter  oder Hochschulprofessoren als sittenwidrig eingestuft.

Redliche Ghostwriter

Für Auftraggeber gilt: Sie sollten sich nur an solche Ghostwriter wenden, die keine weiteren Ansprüche stellen. Juristisch sind solche Vereinbarungen irgendwann nichts mehr wert.

Fallstricke

Der Ghostwriter wird nicht auf sein Urheberrecht verzichten können. Er überträgt jedoch alle Verwertungsrechte an den Auftraggeber.

Vereinbarungen, die den Verzicht auf Ansprüche aus dem Urheberrecht beinhalten, sind nach fünf Jahren nichtig. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 1.9.2009 erklärt. Der wahre Autor hat die Möglichkeit, Vereinbarungen nach fünf Jahren zu kündigen.

Für mich will ich das salopp sagen: Ich bin zu alt für Stress. Auch aus diesem Grunde gilt meine Arbeit für immer und ewig abgeschlossen, wenn sie vom Auftraggeber angenommen wurde. Darauf müssen sich Auftraggeber verlassen können. Das sollten sie tun.

In dieser Frage muss ein Ghostwriter für seine Redlichkeit werben. Ich bin gern für Sie da: Ihr Text ist mein Auftrag.